Audit nach EKAS 6508


Ist Ihr Sicherheitssystem konform?

Die Richtlinie 6508 „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 VUV und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.


Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV1 und Art. 3–9 ArGV 32) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik.

Der Arbeitgeber hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen.



Nach der Richtlinie müssen Betriebe mit besonderen Gefahren sowie alle anderen Betriebe ab 50 Mitarbeitenden die ASA Richtlinie 6508 umsetzen.


Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung des individuellen Sicherheitskonzepts für Ihren Betrieb.


Ihr Nutzen

  • Beizug von bestehenden Vorlagen in das Sicherheitskonzept
  • Integration in Ihr bestehendes Managementsystem
  • Eine enge Zusammenarbeit mit einem ASA-Spezialisten


Leistungsumfang

  • Erstellung eines individuellen, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Sicherheitskonzeptes nach den 10 Punkten der EKAS


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