top of page

Audit gemäß EKAS 6508

Entspricht Ihr Sicherheitssystem den Vorschriften? Identifizieren Sie Risiken und stellen Sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen sicher.

Die Richtlinie 6508 „Konsultation von Betriebsärzten und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit“ legt die Pflicht der Arbeitgeber fest, gemäß Artikel 11a Absätze 1 und 2 der VUV Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen, sowie die Maßnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.

Im Rahmen der allgemeinen Verpflichtungen (Art. 3–10 VUV1 und Art. 3–9 ArGV 32) ermitteln alle Arbeitgeber die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten in ihrem Betrieb und treffen die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Anordnungen gemäß den anerkannten technischen Standards.

Der Arbeitgeber muss die vorhandenen Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen regelmäßig überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Änderungen.

Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen mit besonderen Gefahren sowie alle anderen Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die ASA-Richtlinie 6508 umsetzen.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts für Ihr Unternehmen.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Ihre Vorteile

  • Einbindung bestehender Vorlagen in das Sicherheitskonzept

  • Integration in Ihr bestehendes Managementsystem

  • Enge Zusammenarbeit mit einem ASA-Spezialisten

Leistungsumfang

  • Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzepts, das auf Ihr Unternehmen gemäß den 10 Punkten des EKAS zugeschnitten ist.

Nehmen Sie Kontakt auf

Gewährleisten Sie die Einhaltung der Vorschriften. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter. Unsere Experten unterstützen Ihr Unternehmen gerne mit professionellen Sicherheitslösungen.

bottom of page